Die Produzenten elektronischer Sehhilfen entdecken den „High-Definition-Hype“ für sich
Wenn die stark vergrößernde Lupe oder andere optische Hilfsmittel nicht mehr ausreichen, oder Sehbehinderte mit diesem Hilfsmittel aus anderen Gründen nicht geholfen werden kann, z. B. ein zu kleiner Bildausschnitt, dann raten fachkundige Augenärzte und Low-Vision-Experten oft zur elektronisch vergrößernden Sehhilfe. In den meisten Fällen ist dies ein sogenanntes Bildschirmlesegerät. Das Lesegut wird auf einen in waagerechter und senkrechter Richtung bewegbaren Schlitten gelegt, den sogenannten Kreuztisch. Auf diesen blickt eine Kamera, die den Text, die Bilder, das Kartenmaterial etc., das sich unter ihr befindet, auf einen Monitor projiziert. Der Clou: Die Vergrößerungsstufe kann individuell und der Vorlage entsprechend angepasst werden. So können erfahrene Nutzerinnen und Nutzer auch kleinstgedruckte Vorlagen problemlos lesen. Ferner ist es möglich, den Kontrast durch verschiedene Techniken zu verbessern und sogenannte Falschfarben einzusetzen, um ein möglichst komfortables Lesen zu ermöglichen.
Unter der Haube haben diese Hilfsmittel schon seit vielen Jahren Signalverarbeitungstechnik, wie sie bei älteren Computern zum Einsatz kam. Die Hersteller setzen auf den VGA-Standard, um die Informationen von der Kamera zum Bildschirm zu übertragen. Daran gab es bis heute auch nichts auszusetzen, es sei denn, man legte nicht Wert auf die hohen Vergrößerungsstufen, sondern auf die niedrigen. Je nach Gerät wurde es hier kritisch. Die geringe Auflösung von 640 x 480 Bildpunkten sorgt oftmals für ein verschrumpeltes Bild. Die Wahl eines größeren Monitors lindert diesen Missstand nur bedingt, da die Kamera weiterhin ein Bild liefert, das mit einer inzwischen eigentlich inakzeptablen Auflösung produziert wird.
Vermutlich arbeiten längst alle an High-Definition, doch Schweigen ist bekanntlich Gold.
Der nächste Schritt ist daher vorgezeichnet. Seit einigen Jahren sind Bildschirme auf dem Markt, die die bewegten Bilder mit einer Auflösung von bis zu 1920 x 1080 Pixeln (Full-HD) darstellen. Optimal wäre es, wenn die Kamera das Signal exakt mit der Anzahl an Bildpunkten ausgibt, mit der auch der Bildschirm arbeitet, beide quasi die gleiche Sprache sprechen. So werden zusätzliche Arbeitsschritte zur Signalaufbereitung vermieden, die zu einer Verschlechterung der Bildqualität führen können.
Auf der Messe gab man sich, was dieses Thema angeht, wortkarg. Lediglich die Firma Optron sagte es mit der ihr eigenen Offenheit und einer gesunden Portion Selbstvertrauen frei heraus: Ja, man arbeite an höheren Auflösungen, genau aus dem Grund, die Qualität bei den kleineren Vergrößerungen zu erhöhen. Zeigen könne man indes noch nichts, da die Systeme noch nicht stabil liefen. Somit dürfte spätestens zur nächsten SightCity das Thema interessant werden.
Für alle, die nicht mehr warten wollten, hatte die belgische Firma Koba Vision bereits dieses Jahr ein marktreifes Produkt im Gepäck.
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Nein, auch wenn es so aussieht, ich befinde mich nicht auf der Kommandobrücke des Raumschiffs Enterprise, und doch fühlt es sich genau so an. Das mag an den hintergrundbeleuchteten Schaltern des Bildschirmlesegerätes und seinem monströsen Monitor liegen. Außerdem spricht das Gerät zu mir. Es sagt „größer“, „kleiner“ und „Kontrast“ und viele andere Dinge, die einem jedoch nach rund fünf Minuten auf die Nerven gehen, so dass man sich auf die Suche nach dem Ausschalter macht, diesen dann aber auch zügig findet.
Doch zurück auf den Boden der Tatsachen: Betrachtet man ein hochauflösendes und nicht hochauflösendes Gerät nebeneinander, kann es durchaus sein, dass man keinen Unterschied feststellt. Denn wie bei fast allen Hilfsmitteln gilt auch hier der Grundsatz: Entscheidend ist der subjektive Eindruck. Für mich wäre daher die hohe Auflösung kein triftiger Grund, mir dieses Gerät anzuschaffen. Allerdings konnte auch ich während des Probierens die Brillanz der Darstellung nachvollziehen. Hierzu bewegte ich die Vergrößerung an beiden Geräten an ihre obere und untere Grenze. Wie man es von der hochauflösenden Technik erwartet, sind die Kanten der Buchstaben und abgebildeten Linien glatt und gestochen scharf. Bei dem Gerät, das mit der herkömmlichen Auflösung arbeitet, sieht man bei genauerer Betrachtung hingegen Ecken und Fransen, ein Effekt, der sich wiederum mit einem kleineren Bildschirm (bis 21“) sofort erledigen dürfte.
Äußerst überzeugend ist das hochauflösende System mit dem kleinsten Vergrößerungsfaktor. Eine A4-Seite passt so ohne weiteres auf den 16:10-Bildschirm und ist, bei entsprechendem Sehrest, in hervorragender Qualität lesbar.
Besonders überzeugend ist auch die Farbechtheit, die das Koba Vision Quartz HD liefert. Besonders hervorzuheben ist, dass sich Helligkeit und Kontrast getrennt steuern lassen. Viele Hersteller verzichten inzwischen auf diesen Luxus, der keiner ist, sondern dringend erforderlich, um kontrastarme Vorlagen optimal an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.
Fragwürdig bleibt, welchen Nutzen die Sprachausgabe bringen soll. Das Gerät verfügt zwar über einige Bedienungselemente, die jedoch schnell erlernbar sind. Besonders ärgerlich, dass dieses Feature zur Grundausstattung gehört, man es also kaufen muss, auch wenn man die Stimme direkt nach dem Kauf zum Schweigen bringt. Angesichts eines Preises jenseits der 4000 € – Grenze wird dies mancheN zukünftigeN NutzerIn stören.
Ein weiteres Manko, das inzwischen vielen modernen Systemen egal welchen Fabrikats anhaftet: Die Vergrößerung kann nicht stufenlos geregelt werden.
Wenn der belgische Hersteller auch der Erste ist, der mit einem solchen Gerät auf den Markt drängt, kann er von der Konkurrenz ohne Probleme übertroffen werden. Dies zeigt beispielsweise ein Blick in die „Technischen Angaben“, mit denen der Hochglanzprospekt aufwartet. Eine Auflösung von 1280 x 720 Bildpunkten ist bei aller Anerkennung das geringste des Machbaren im unübersichtlichen High-Definition-Dschungel.
Ausdifferenzierung von Hoch- und Niedrigpreissegmenten
Die Freude über das technisch Machbare wird durch einen ganz anderen Umstand getrübt. Denn die Frage ist berechtigt, wer sich solche Extravaganzen zukünftig noch leisten kann? Derzeit sind die deutschen Krankenkassen dabei, den Preis für die Grundversorgung unter die 1000 € – Grenze zu drücken. Zu deutsch: Mehr bezahlen sie nicht. Machbar wurde dies durch die Öffnung osteuropäischer Märkte. Dort ist man in der Lage, Einzelstücke zu ganz anderen Preisen herzustellen. Die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer bekommt dann ein solches Hilfsmittel, bar der Möglichkeit, es vorher auszuprobieren. Die Verarbeitung ist teilweise mangelhaft bis schlampig. Hebel, die schnell abbrechen können, Kreuztische aus Kunststoff, Bildwiederholfrequenzen jenseits von Gut und Böse.
Die westeuropäischen Hersteller haben auf diesen Trend in den vergangenen Jahren spürbar reagiert. Zum einen setzen auch sie im Niedrigpreissegment auf günstige Kunststoffe, zum anderen bauen sie gezielt Funktionalitäten, wie verschiedene Falschfarben und getrennte Regelung von Kontrast und Helligkeit wieder aus. Das Ergebnis sind Bildschirmlesegeräte, die für rund 300 € mehr Funktionen hätten, auf die man durch die Simulationsbrille geschaut nicht verzichten kann. Manche Kassen lassen sich auf horrende Zuzahlungen von bis zu 1000 € und mehr ein, wobei die Nutzerin bzw. der Nutzer unterschreiben muss, dass die Kasse Eigentümerin des Gerätes bleibt. Das ist die neue (un)soziale Marktwirtschaft.
Die hochwertigen Geräte können nur noch von denen eingesetzt werden, die in der Lage und willens sind, die Zuzahlungen zu leisten. Ein weiteres Einsatzgebiet für diese Geräte ist der Arbeitsplatz. Hier übernehmen die Kostenträger auch gerne hohe Kosten, sofern dadurch die Integration der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers sichergestellt wird.